Rechtsgebiete
Sozialversicherungsrecht
Gesetzliche Krankenversicherung
(Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V)
Gesetzliche Rentenversicherung
(Sechstes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VI)
Unfallversicherung
(Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - SGB VII)
Pflegeversicherung
(Elftes Buch Sozialgesetzbuch SGB XI)
Arbeitslosenversicherung
(Drittes Buch Sozialgesetzbuch - SGB III)
Existenzsicherung und Zuschüsse
Bürgergeld
(Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II)
Grundsicherung
(Zwöfltes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XII)
Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
Wohngeld (WohngeldG)
BaFöG
Opferentschädigung
Vierzehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV)
Interessengebiete
Grad der Behinderung
Die Feststellung eines Grades der Behinderung einer Person wird vom zuständigen Versorgungsamt festgestellt. Die Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf alle Lebensbereiche und die zur Verfügung stehenden Hilfen. Die Weichen werden im Verwaltungsverfahren gestellt.
Teilhabe
Das Recht der Teilhabe am Leben in der Gesellschaft ist in den letzten Jahren umfassend erneuert worden. Viele kodifizierte Rechte haben sich noch nicht etabliert. Dabei ist mittlerweile Vieles möglich.
Schwerbehinderung im Arbeitsrecht
Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30 können als Gleichgestellte zu Menschen mit einer Schwerbehinderung anerkannt werden. Der arbeitsrechtliche Schutz soll hier besonders ausgeprägt sein. Warum greift er dann nicht in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses?