Sozialrecht für alle

Mit sozialrechtlichen Fragen haben fast alle in unserer Gesellschaft ständig zu tun. Nicht nur, wenn sie als Mensch mit Behinderung auf Leistungen der Teilhabe oder Pflege angewiesen sind. 

Oder wenn sie schon einmal arbeitslos waren oder berufstätig sind und in die Rentenkasse einzahlen oder einfach gern ab und zu zur Ärztin gehen und deshalb lieber krankenversichert sind. Und vieles mehr.

Doch was tun?.. 

… wenn die Krankenkasse das begehrte Hilfsmittel nicht bewilligt, das Versorgungsamt den Grad der Behinderung nicht anerkennt oder das Jobcenter wieder die Miete kürzen will?

So ungefähr weiß man dann, was zu tun ist, aber manchmal wird es ganz schön kompliziert. 
Gemein ist auch, dass die meisten, die etwas aus dem Sozialrecht brauchen, ohnehin schon genug um die Ohren haben. Was also tun?

Fragen!

Fragen? 

Fragen!?

Fragen Sie nach!

Im Sozialrecht gibt es umfangreiche Auskunfts- und Beratungspflichten. Sie dürfen bei der jeweils handelnden Verwaltung nachfragen und auch eine Antwort erwarten. 

Holen Sie sich Hilfe!

Im Sozialrecht ist man auch ohne Rechtsanwältin oft gut beraten. Viele Sozialarbeitende kennen sich bestens aus. Und auch Nachbar*innen und Freund*innen können helfen.

Streiten Sie für Ihr Recht!

Bei den Sozialgerichten darf sich grundsätzlich jede Person selbst vertreten und für die meisten gibt es keine Gerichtskosten. Wenden Sie sich an den zuständigen Antragsdienst des Sozialgerichts in Ihrer Nähe. 

und wenns doch mal nicht alleine klappt:

Nehmen Sie sich eine Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Carmen Bömsch
[email protected]

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